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NWB 11/2004 S. 88

Straßenverkehrsrecht | Neufassung der Satzung des Vereins „Verkehrsopferhilfe e. V.”

Das Bundesministerium der Justiz hat mit Bek. v. eine Neufassung der Satzung der Verkehrsopferhilfe e. V. aufgrund der Satzungsänderung vom im BAnz Nr. 36 v. S. 3157 veröffentlicht. Dieser Verein übernimmt die Aufgaben des nach § 12 des Pflichtversicherungsgesetzes gebildeten „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen„ und der nach § 12a Pflichtversicherungsgesetz gebildeten „Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle„.