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BAG 11.09.2003 6 AZR 323/02, NWB 11/2004 S. 88

Öffentlicher Dienst | Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung nur bei Öffnungsklausel

§ 42 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a BAT-O ordnet für die Erstattung von Reisekostenvergütung eines Angestellten die entsprechende Anwendung der für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen an. Damit gelten die darin in Bezug genommenen Reisekostenvorschriften zwischen beiderseits Tarifgebundenen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend. § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O enthält keine Öffnungsklausel für abweichende Abmachungen i. S. von § 4 Abs. 3 TVG. Ein Verzicht des Angestellten auf die Erstattung von Reisekosten ist bei Tarifbindung der Parteien nichtig, wenn die von der Tarifvorschrift übernommenen Reisekostenbestimmungen den Verzicht auf Reisekostenvergütung nicht ausdrücklich gestatten ().