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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 448/02 EFG 2004 S. 756 Nr. 10

Gesetze: UmwStG 1995 § 18 Abs. 4

Umfang der Gewerbesteuerpflicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG bei Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen und Verkauf des Einzelunternehmens innerhalb von fünf Jahren

Gewerbesteuermessbescheid 1997

Leitsatz

Wird die Betriebs-GmbH auf das bisherige Besitz-Einzelunternehmen verschmolzen und dieses innerhalb von fünf Jahren nach der Verschmelzung veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn voll der Gewerbesteuer. Die Steuerpflicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG erfasst nicht nur die vor der Verschmelzung in der Kapitalgesellschaft enthaltenen stillen Reserven, sondern auch die stillen Reserven, die im Betriebsvermögen des übernehmenden Personenunternehmens (hier: Einzelunternehmen) vor der Verschmelzung vorhanden waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1359 Nr. 22
EFG 2004 S. 756 Nr. 10
DAAAB-17451

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