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NWB Nr. 14 vom Seite 985 Fach 3 Seite 12815

Einkommensteuer-Splittingtabelle 2004

Mit der Einführung des neuen Eingangs- und Spitzensteuersatzes für das Jahr 2004 wird die Einkommensteuer ab dem nach dem auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommen berechnet. Der stufenlose Steuertarif hat zur Folge, dass einerseits Einkommensteuertabellen im herkömmlichen Sinn mit Tabellenstufen von 72 €, die vom Bundesfinanzministerium zuletzt für die Jahre 2002/2003 erstellt und veröffentlicht worden sind, nicht mehr zur Verfügung stehen, andererseits eine jeden Einzelwert einbeziehende Einkommensteuertabelle aus Umfangsgründen nicht mehr möglich ist.

Die hier veröffentlichte, nichtamtliche, ohne Gewähr wiedergegebene Einkommensteuer-Splittingtabelle 2004 wurde auf Basis der vorgegebenen Berechnungsgrundlagen in § 32a Abs. 1 i. d. F. des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076, ber. 2004 I S. 69) i. V. mit Abs. 5 EStG erstellt und gibt für die ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen die entsprechende Einkommensteuer an. Für Werte, die zwischen den ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen bzw. über 123 257 € liegen, kann die Einkommensteuer annäherungsweise geschätzt bzw. elektronisch, z. B. mit Hilfe der CD-R...