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BAG 17.09.2003 4 AZR 533/02, NWB 14/2004 S. 109

Arbeitsrecht | Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen

Hat sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anrechnung übertariflicher Zulagen „auf kommende Lohnerhöhungen„ vorbehalten, ist eine nach Beginn der Lohnerhöhung erklärte Anrechnung sowohl für den zurückliegenden Zeitraum als auch für die zukünftige Laufzeit des Lohntarifvertrags unwirksam ().