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Finanzgericht Hamburg  v. - I 231/02

Gesetze: FGO § 96, AO § 162

AO: Voraussetzungen für eine Schätzung

Leitsatz

Bei akzeptierten Schätzungen der Vorjahre kann für das Streitjahr ein höherer Gewinn angesetzt werden. Bei einer Schätzung wegen fehlender Steuererklärung sind nach neuerer Rechtsprechung keine über die bloßen Wertangaben hinausgehenden Erläuterungen erforderlich. Bei Schätzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung besteht die Möglichkeit, Erklärungen auch weiterhin einzureichen und dann gem. § 164 Abs. 2 Satz 2 AO eine andere Steuerfestsetzung zu beantragen.

Fundstelle(n):
DAAAB-17652

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