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BBV Nr. 3 vom Seite 19

Wohnungsbauförderung durch Vorsteuerabzug

EuGH und BFH machen es möglich

Ulrich Grünwald

Der EuGH hat entgegen dem bisherigen deutschen Rechtsverständnis entschieden, dass die private Verwendung einer Wohnung, die in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude gelegen ist, nicht als steuerfreie Grundstücksvermietung zu qualifizieren ist. Diese Rechtsprechung führt im Ergebnis dazu, dass ein Unternehmer für das gesamte (!) Gebäude, das er teilweise unternehmerisch und teilweise privat zu Wohnzwecken nutzt, den vollen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Aufgrund dieser Rechtsprechung ergeben sich für die Praxis vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Urteil des EuGH und Folgeentscheidung des BFH

Zunächst hat der EuGH seine frühere Rechsprechung dahingehend bestätigt, dass ein Unternehmer die Wahl hat, ob der privat genutzte Teil eines Gebäudes zu seinem Unternehmen gehören soll oder nicht. Im Fall der vollständigen Zuordnung zum Unternehmen kommt der Vorsteuerabzug für das gesamte Gebäude nach Maßgabe des § 15 UStG in Betracht.

, BStBl 1996 II S. 392; .

Dieser Standpunkt des EuGH war erwartet worden und hat daher nicht weiter überrascht. Die kleine Sens...