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BBV Nr. 3 vom Seite 39

Werbeaussage zur Mindestverzinsung

Redaktion

Eine an mögliche Kapitalanleger gerichtete Werbeaussage über die Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals ist nach der Entscheidung des auch dann im Sinne des § 3 UWG zur Irreführung geeignet, wenn sie zwar keine unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, aber gerade darauf angelegt ist, die irrige Vorstellung zu wecken, es sei eine sichere Rendite zu erwarten. Dabei genügt es jedenfalls für das Eingreifen des § 3 UWG, wenn die Werbeaussage geeignet ist, einen erheblichen Teil der durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher irrezuführen.