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BBV 3/2004 S. 6

Kindergeldzahlung bei mehreren Kindergeldberechtigten

Unterhaltsrenten im Sinne der Konkurrenzregelung für den Kindergeldanspruch bei mehreren Berechtigten sind lediglich mit einer gewissen Regelmäßigkeit laufend und gleichmäßig gezahlte Geldleistung. Naturalleistungen erfüllen diese Voraussetzungen ebenso wenig wie einmalige oder gelegentliche finanzielle Zuwendungen, die nicht den Charakter von Vorauszahlungen auf laufende Unterhaltsleistungen haben. Die Weiterleitung laufender Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt ist demgegenüber unschädlich ().