Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 4/2004 S. 4377

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)

Seit 1996 ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig. Unverändert muss geprüft werden, ob ein häusliches Arbeitszimmer vom Grundsatz her steuerlich anzuerkennen ist. Darüber hinaus kann – auch wenn ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt – der Abzug der Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i. V. mit § 9 Abs. 5 EStG ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Durch das Jahressteuergesetz 1997 wurden die Abzugsbeschränkungen auf den Bereich der Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt. Im Schreiben vom  - IV A 6 - S 2145 - 71/03 hat das BMF die Verwaltungsauffassung und die jüngst ergangene BFH-Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer erläutert. ?Hinweis: In einer der nächsten Ausgaben wird das häuslich...