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BBK 4/2004 S. 4380

KG | Verlustverrechnung nach Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär

Allein aufgrund der Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters ist der für ihn bisher festgestellte verrechenbare Verlust gem. § 15a Abs. 4 EStG gem. nicht in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren.

[HI]