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BBK 5/2004 S. 4384

Zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags bei betrieblichen Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Der Begriff des Gewinns in § 4 Abs. 4a EStG entspricht demjenigen des § 4 Abs. 1 EStG. § 4 Abs. 4a EStG begegnet weder unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung des Nettoprinzips noch wegen unzulässiger Rückwirkung verfassungsrechtlichen Bedenken ().

[KA]