Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 6/2004 S. 4385

Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Ein häusliches Arbeitszimmer ist gem. (BFH/NV 2004 S. 29) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, wenn der Stpfl. dort diejenigen Handlungen vornimmt oder Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Lasse sich der „qualitative„ Mittelpunkt der Tätigkeit nicht feststellen, scheide ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 2. Halbsatz EStG aus.

[KA]