Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 4/2004 S. 4379

Identität des veräußerten und des angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsguts (§ 6b Abs. 4 und Abs. 10 EStG)

Mit der Änderung des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 EStG durch das UntStFG gilt für Veräußerungen (= entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums) nach dem wieder die bereits vor 1999 geltende gesellschafterbezogene Betrachtungsweise. Fraglich war, ob im Rahmen des § 6b EStG bei gesellschafterbezogener Betrachtungsweise stille Reserven aus der Veräußerung bestimmter WG nur auf bestimmte andere angeschaffte oder hergestellte WG übertragen werden können oder ob das veräußerte WG und das angeschaffte/hergestellte WG, auf das die stillen Reserven übertragen werden sollen, identisch sein können. Es bestanden Zweifel daran, ob die in § 6 Abs. 5 EStG aufgestellten Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung von WG auf die entgeltlichen Übertragungsvorgänge i. S. des § 6b EStG übertragen werden können, insbesondere, ob von § 6 Abs. 5 EStG ausgeschlossene unentgeltlich...