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BBK 6/2004 S. 4387

Notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens

Ein unmittelbar dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenes Grundstück gehört nicht allein deshalb zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, weil es beim Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlage ist (nrkr. , BFH-Az.: IX R 62/03, EFG 2004 S. 189).

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