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Ehevertrag: Gütertrennung für Verlobte – Muster
Ehevertrag: Gütertrennung für Verlobte
Über den Abschluss eines Ehevertrags mit Gütertrennung, einer Gütergemeinschaft oder einer modifizierte Zugewinngemeinschaft sollten die Verlobten nachdenken, wenn das Paar für die Entwicklung der beiderseitigen Vermögensverhältnisse in der Ehe oder für den Fall der Scheidung den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht oder nur modifiziert angewendet haben will. Beim Abschluss eines Ehevertrags mit Gütertrennung zwischen Verlobten ist zu beachten, dass dieser erst im Zeitpunkt der Eheschließung wirksam wird und ebenso wie der Ehevertrag der unter Eheleuten abgeschlossen wird zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf.
Zu beachten ist auch, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zum Güterstand Rechte Dritter nur hergeleitet werden können, wenn der Ehevertrag im Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt war, als er das Rechtsgeschäft vorgenommen hat. Die Eintragung des vereinbarten abweichenden Güterstands in das beim Amtsgericht geführte Güterrechtsregister erfolgt auf Antrag der Ehegatten, § 1560 BGB, ist aber nicht zwingend notwendig und in der Praxis auch nicht üblich.
Die Gütertr...