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FG Bremen Beschluss v. - 1 V 59/03

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vereinbarung einer Umsatztantieme und Zahlung eines gesellschaftlich veranlassten Beratungshonorars

Aussetzung der Vollziehung des Körperschaftsteuerbescheides 2000

Leitsatz

Ist die Vereinbarung über die Gewährung einer betragsmäßig nicht begrenzten Umsatztantieme durch eine GmbH ausschließlich vom allein geschäftsführenden Bruder des Alleingesellschafters unterzeichnet, ist ebenso eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wie in Zusammenhang mit der Zahlung eines Beratungshonorars an eine weitere GmbH mit personenidentischem Geschäftsführer, so dass Beratender und Beratener ebenfalls personenidentisch sind.

Fundstelle(n):
ZAAAB-19914

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