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BBK Nr. 8 vom Seite 367 Fach 20 Seite 746

Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten nach IAS

Ansatz, Bewertung, Anhangangaben

von Prof. Dr. Mathias Graumann, Bonn
++ Kernaussagen ++

Die Bilanzierung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten regelt IAS 37. Für den bilanziellen Ansatz ist im Grundsatz das Bestehen einer hinreichend schätzbaren Drittverpflichtung Voraussetzung. Für die Bewertung ist der erwartete künftige Erfüllungsbetrag, abgezinst auf den Bilanzstichtag, maßgeblich. Daneben sind umfangreiche Anhangangaben darzulegen.


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++ Kurzgliederung ++
I.II.III.
EinführungAnsatz•   Ansatzkriterien•  Abgrenzung der Rückstellungen von den Verbindlichkeiten und EventualverbindlichkeitenZugangsbewertung •   Grundlegende Vorschriften
Ermittlung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme
Berücksichtigung von Preis- und Kostenentwicklungen
Berücksichtigung von Erstattungen
IV.V.
Folgebewertung und AusbuchungAusweis und Angabepflichten

I. Einführung

Die Bilanzierung und Angabe aller Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen ist in IAS 37 geregelt. Rückstellungen stellen demnach eine Unterkategorie der Schulden dar. Hinsichtlich des Grads der Ungewissheit werden sichere, wahrscheinliche und unsichere Schulden unterschieden. Im Ergebnis behandelt IAS 37 nur die „weniger sicheren„ Schulden. Die Un...