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BBK 8/2004 S. 4395

Verwertungshindernis bei ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgütern (§ 4 Abs. 4 EStG)

Der Verwertung des nach der Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführten Aktivvermögens steht gem. rkr. (EFG 2004 S. 27) ein Verwertungshindernis entgegen, soweit es sich hierbei um Räumlichkeiten handelt, die in das private Wohnhaus des Stpfl. und seiner Familie integriert sind. Die fortbestehende betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen ist somit insoweit zu bejahen. Die für die Verbindlichkeiten gezahlten Schuldzinsen stellen daher in Höhe des Bruchteils nachträgliche Betriebsausgaben dar, der dem Anteil der Räumlichkeiten an dem gesamten Teilwert der ins Privatvermögen überführten WG in ein privat genutztes Einfamilienhaus entspricht.

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