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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1152/01

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2

Mehrere fremdbetrieblich genutzte Teile eines nicht in Teileigentum aufgeteilten Gebäudes als ein Wirtschaftgut

Leitsatz

Ist ein Gebäude, das teils zu eigenbetrieblichen, teils zu fremdbetrieblichen, und teils zu fremden Wohnzwecken dient, nicht in Teil- und Wohnungseigentum aufgeteilt, so stellen mehrere an unterschiedliche Mieter zu fremdgewerblichen Zwecken vermietete Einheiten ein einheitliches Wirtschaftsgut dar, das nur einheitlich dem gewillkürten Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 870 Nr. 15
DAAAB-20308

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