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FG Münster Urteil v. - 1 K 4448/01 F EFG 2003 S. 1378 Nr. 19

Gesetze: EStG § 14a, EStG § 16, EStG § 14

Betriebsaufgabe:

Zwangsbetriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Leitsatz

Die Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes endet grundsätzlich erst mit der Aufgabeerklärung des Verpächters. Liegt eine solche nicht vor, endet die Betriebsverpachtung durch Zwangsaufgabe erst, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebs derart umgestaltet werden, dass er in bisheriger Form nicht mehr nutzbar ist. Bei einer bloßen Umgestaltung der Wirtschaftsgebäude zu einer Schreinerei ist dies jedoch nicht der Fall.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1378 Nr. 19
QAAAB-20373

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