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BBK 9/2004 S. 4397

Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke (§ 3 ZRFG)

Bei Erwerb eines vermieteten begünstigten WG muss gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 2/04) in entsprechender Anwendung der Tz. 14 der Zonenrandförderungsrichtlinien spätestens nach 3 Monaten eine Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke beginnen.

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