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BBK 9/2004 S. 4400

Keine Begünstigung von Teilbetriebsveräußerungen durch natürliche Person als Organträger

Ist Organträger eine natürliche Person, sind gem. Gewinne aus der Veräußerung von Teilbetrieben der Organgesellschaft nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG zu unterwerfen. Der Gewinn aus der Veräußerung des Teilbetriebs der Organgesellschaft unterliege der GewSt beim Organträger.

[HI]