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BBV 5/2004 S. 4

Keine passive Rechnungsabgrenzung für Verzicht auf eine vereinbarte Hausverwaltertätigkeit

Das (Revision eingelegt, Az. des BFH: I R 9/04) entschieden, dass eine hausverwaltende Gesellschaft für Entschädigungen, die sie vereinbarungsgemäß für die vorzeitige Beendigung von Hausverwalterverträgen erhält, keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden kann.