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FG Münster Urteil v. - 7 K 862/01 E EFG 2004 S. 979

Gesetze: EStG § 10 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12, EStG § 12 Nr 2, EStG § 10

Sonderausgaben:

Testamentarisch angeordnete Zahlungen an eine frühere Haushälterin des Erblassers aus der Erbmasse

Leitsatz

1) Die Anordnung des Erblassers gegenüber dem Erben, der früheren Haushälterin bestimmte Leistungen zukommen zu lassen, führt beim Erben nicht zu einer berücksichtigungsfähigen dauernden Last i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG, sondern sind als freiwillige Zuwendungen nach § 12 Nr. 2 EStG steuerlich unbeachtlich.

2) Eine dauernde Last kann bei Anordnung durch testamentarische Verfügung vorliegen, wenn der Berechtigte bereits vorher einen Anspruch auf die Leistungen erworben hatte.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 979
EFG 2004 S. 979 Nr. 13
NAAAB-21197

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