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IWB Nr. 9 vom Seite 407 Fach 3 Deutschland Gr. 7 Seite 684

Das neue Umsatzsteuerlager

von Steueramtsrat Reiner Klein, Grönwohld und Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dortmund

Von den Küstenländern und der Hafenwirtschaft schon seit längerer Zeit gefordert, hat das „Umsatzsteuerlager„ mit dem StÄndG 2003 endlich das Licht der Umsatzsteuerwelt erblickt. Der Begriff „Steuerlager„ steht für eine umsatzsteuerrechtliche Regelung, die steuerfreie Lieferungen im Inland ermöglicht, bei denen die Waren weder innergemeinschaftlich geliefert noch in ein Drittland ausgeführt werden sollen.

Mit der sog. „2. Vereinfachungsrichtlinie„ wurden die EG-rechtlichen Rahmenbedingungen für die Regelung eines solchen Umsatzsteuerlagers geschaffen. Dafür wurde Art. 16 der 6. EG-RL entsprechend neu gefasst. Da diese Vorschrift bereits die steuerfreie Lieferung von Drittlandswaren erlaubte, sollte die Neuregelung zu einer Gleichbehandlung der Lieferungen von Gemeinschaftswaren und Drittlandswaren beitragen. Die Vereinfachungsrichtlinie ermöglicht es den nationalen Gesetzgebern, neben Drittlandswaren auch Umsätze mit bestimmten Gemeinschaftswaren im Rahmen einer Lagerregelung von der Besteuerung auszunehmen. Damit bleiben die im Ausland ansässigen Unternehmer von umsatzsteuerlichen Pflichten in den Mitgliedstaaten verschont, die sich ohne eine solche Regelung in je...