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Finanzgericht Hamburg  v. - III 149/03 EFG 2004 S. 945

Gesetze: AO § 171 Abs. 4AO § 193AO § 194AO § 197BpO (St) 1987 § 4 Abs. 3 BpO (St) 1987 § 5 Abs. 4

Abgabenordnung: Prüfungsanordnung; Erweiterung des Prüfungszeitraums; kurzfristiger Prüfungsbeginn

Leitsatz

1. Die Prüfungserweiterung ist bei signifikanter steuerlicher Auswirkung auch dann zulässig, wenn die Steuernachforderung nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

2. Die kurzfristige Anberaumung des Prüfungsbeginns ist bei drohender Festsetzungsverjährung im Falle zu erwartender Mehrsteuern zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 843 Nr. 14
EFG 2004 S. 945
EFG 2004 S. 945 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3297
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3301
FAAAB-21917

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