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BBK 11/2004 S. 4405

Häusliches Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnhaus

Im Untergeschoss eines Wohnhauses belegene Räumlichkeiten, die sowohl für eine nichtselbständige Geschäftsführertätigkeit als auch für eine selbständige Unternehmensberatertätigkeit genutzt werden, erfüllen gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 14/03) nicht den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers, wenn sie über einen eigenen Außenzugang verfügen, teilweise für geschäftliche Besprechungen genutzt werden und in denen eine Angestellte des Arbeitgebers des Stpfl. Post erledigt.

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→ BBK F. 3 S. 1281