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BBV Nr. 6 vom Seite 29

Schenkung unter Widerrufsvorbehalt

Hellmut Götz

Prüfungsmaßstab bei der Übertragung von Einkunftsquellen

Eltern oder Großeltern können auf ihre Kinder bzw. Enkel im Wege der Schenkung oder (teil-)entgeltlichen Veräußerung z. B. Mietwohngrundstücke, Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen. So lassen sich die schenkungsteuerlichen Freibeträge und der Progressionsvorteil bei der Einkommensteuer ausnutzen.

Die Finanzverwaltung prüft bei der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Einkunftsquellen auf Abkömmlinge im Wege der Schenkung oder (teil-)entgeltlichen Veräußerung aber sehr genau, ob

  • der Vertrag zivilrechtlich wirksam vereinbart ist, insbesondere ob keine Formvorschriften verletzt sind und ggf. erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen vorliegen,

  • der Vertrag ernsthaft gewollt ist,

  • die Vereinbarung nach ihrem rechtlichen Gehalt und ihrer tatsächlichen Durchführung den zwischen Fremden üblichen Verträgen entspricht, und

  • das Verfügungsrecht über die Einkunftsquelle tatsächlich auf die Abkömmlinge übergegangen ist.

In diesem Zusammenhang erlangen Widerrufsrechte, die im Schenkungsvertrag ausbedungen we...