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FG Köln Urteil v. - 13 K 6366/01 EFG 2004 S. 1280

Gesetze: BpO § 4 Abs 3, BpO § 4 Abs 3 S 2, BpO § 8, BpO § 8 Abs 3, AO § 193, AO § 193 Abs 1, AO § 194, AO § 194 Abs 1, AO § 194 Abs 1 S 2, FGO § 100, FGO § 100 Abs 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, BpO § 4

Abgabenordnung:

Ermessensfehlerhafte Anordnung der Prüfungserweiterung

Leitsatz

1) Die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnungserweiterung kann nach Abschluss der Prüfung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage geltend gemacht werden.

2) Die Anordnung der Prüfungserweiterung, die allein auf die steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Verträgen gestützt worden ist, ist ermessensfehlerhaft, wenn der maßgebliche Sachverhalt durch ein entsprechendes Vorlageverlangen der Verträge hätte geklärt werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1280
EFG 2004 S. 1280 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3298
WAAAB-22795

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