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BBK 13/2004 S. 4416

Formeller Bilanzenzusammenhang bei Bilanzberichtigung

Gem. ist nach dem Grundsatz des sog. formellen Bilanzenzusammenhangs in den Fällen, in denen eine Bilanzberichtigung für die Vergangenheit nicht mehr möglich ist, weil die Feststellungs- oder Veranlagungsbescheide bestandskräftig sind und keine Änderungsvorschrift für diese Bescheide eingreift, die Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (Hinweis auf , BStBl II S. 443).

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