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NWB 28/2004 S. 227

Sozialhilfe | Bemessung der Sozialhilfe nach der Regelsatzverordnung

Die Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung – RSV) v. 2. 6. 2004 ist im BGBl 2004 I S. 1067 bekannt gemacht worden und tritt am 1. 1. 2005 in Kraft. Die Verordnung regelt Inhalt, Bemessung und Aufbau der Regelsätze sowie ihre Fortschreibung. Der Eckregelsatz verändert sich jeweils zum 1. 7. eines Jahres um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Die Festsetzung der Regelsätze nach dieser Verordnung erfolgt erstmals zum 1. 1. 2005.