BMF - IV A 2 - S 1910 - 24/02 BStBl 2002 I 219

Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags an beschränkt Steuerpflichtige;
Wegfall des § 52 KStG durch das Steuersenkungsgesetz

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die letztmalige Anwendung der Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags Folgendes:

Eine Vergütung der Körperschaftsteuererhöhungsbeträge ist bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG a.F. für alle Ausschüttungen zulässig, für die der Vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes nach § 34 Abs. 9 KStG in der Fassung des UntStFG letztmals anzuwenden ist.

BMF v. - IV A 2 - S 1910 - 24/02

Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 219
VAAAB-23896