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OFD München 07.05.2004 S 2241 - 50 St 41/42, NWB 30/2004 S. 237

Abgabenordnung | Erteilung unverbindlicher Auskünfte bei Film- und Fernsehfonds

Die OFD München stellt in Ergänzung ihrer Vfg. v. - S 2241 (NWB EN-Nr. 603/2004) klar, dass Film- und Fernsehfonds auch keine unverbindlichen Auskünfte (sog. Rechtsauskünfte) zu erteilen sind; hierdurch wird den abgabenrechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen, wonach die rechtliche Beurteilung dem Feststellungs- bzw. Festsetzungsverfahren vorbehalten bleibt. Dies gilt auch für den FÄ vorliegende, aber noch nicht beantwortete Anfragen ().