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OLG Düsseldorf 30.01.2004 23 U 68 /03, NWB 30/2004 S. 244

Steuerberatung | Haftung des Steuerberaters für Falschberatung bei Abfindungsvergleich

Unterlässt der Steuerberater das Aufzeigen einer möglichen steuergünstigen Gestaltung einer Abfindungsvereinbarung und verursacht er dadurch pflichtwidrig eine steuerliche Mehrbelastung seines Mandanten wegen der bezogenen Abfindung, so rechnen zum insoweit ersatzfähigen Schaden des Mandanten auch die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens, das dem Versuch der Abwendung des Steuerschadens dient, sowie die Aussetzungszinsen. Dabei sind aber Zinsvorteile als Folge der verzögerten Zahlung der ausgesetzten Beträge bei der Schadensberechung nicht zum Nachteil des Mandanten zu berücksichtigen. Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Urt. v. - 23 U 68 /03 überdies klar, dass Berechtigter einer Schadensersatzforderung gegen den steuerlichen Berater bei zusammen veranlagten Eheleuten jedenfalls dan...