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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 14446/01

Gesetze: EStG § 8 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1

Anstaltsbeiträge einer Rundfunkanstalt an die Pensionskasse

Leitsatz

  1. Anstaltsbeiträge einer Rundfunkanstalt an die Pensionskasse sind Betriebseinnahmen des für die Anstalt tätigen Rundfunkermittlers im Jahr der Zahlung.

  2. Die Zahlung der Anstaltsbeiträge an die Pensionskasse ist beim Rundfunkermittler ein Zugang in Geldes wert. Der wirtschaftliche Vorteil besteht darin, dass die Zahlungen dem Beitragskonto des Rundfunkermittlers bei der Pensionskasse zugeschrieben werden.

Fundstelle(n):
AAAAB-24956

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