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OLG Frankfurt/M. 04.06.2004 8 U 84/04, NWB 33/2004 S. 266

Bankrecht | Unvereinbarkeit einer Forderungsabtretung mit dem Bankgeheimnis

Die Abtretung einer Darlehens(rückzahlungs)forderung – die nicht auf einem gegenseitigen Handelsgeschäft beruht – durch eine Bank ohne Zustimmung des Kunden verletzt grundsätzlich das Bankgeheimnis und ist deshalb unwirksam. Eine entgegenstehende Bankpraxis und die Bedürfnisse der Banken können eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses nicht (ohne weiteres) rechtfertigen (OLG Frankfurt/M., Urt. v. - 8 U 84/04, ZIP 2004, 1449).