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BBV 8/2004 S. 8

Erbschaftsteuer-Freibetrag für Betriebsvermögen bei Vorerwerb

Der zum eingeführte Freibetrag des § 13a ErbStG ist auf Vorerwerbe vor dem nicht anzuwenden. Insbesondere bei früheren Zuwendungen von Betriebsvermögen oder anderem begünstigten Vermögen würde das der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, neue Betriebsübergänge zu entlasten, um nicht die Existenz von Betrieben zu gefährden ( - 3 K 172/03).