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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - III 114/04

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 4

Aussetzung der Vollziehung bei noch nicht verstandenem Bescheid

Leitsatz

Solange rechnerisch komplizierte Festsetzungen wegen Verständnisschwierigkeiten oder aus Zeitgründen noch nicht nachvollzogen werden konnten, kann die Vollziehung des Bescheids wegen ernstlicher Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit ausgesetzt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 922 Nr. 15
FAAAB-25212

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