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NWB Nr. 34 vom Beilage Seite 1 Seite 1

Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung

– unter Berücksichtigung des

, von Rechtsanwalt Ingmar Dörr, , Rechtsanwalt Stephan Geibel, , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Kfm. Werner Geißelmeier, , Rechtsanwalt Dr. Heiko Gemmel, , Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Rolf G. Krauß, und Rechtsanwältin Susanne Schreiber

I. Sinn, Zweck und Vorgeschichte

Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland sind hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Entsprechend unterliegen sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von zur Zeit 26,375 v. H. (inkl. Solidaritätszuschlag). Bei einer Betriebstätte im Inland tritt zudem eine Gewerbesteuerbelastung von bis zu 20 v. H. hinzu, die allerdings bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens abzugsfähig ist.

Durch die Gesellschaft gezahlte Darlehenszinsen stellen Betriebsausgaben dar und mindern den Gewinn und damit auch die Steuerlast in Deutschland. Ist der Darlehensgeber ein Steuerausländer, steht Deutschland das Besteuerungsrecht an den Zinsen regelmäßig nicht zu. Durch die Darlehensgewährung fließt damit Besteuerungssubstrat in das Ausland. Dies kann bei einer übermäßigen Darlehensgewährung insbesondere durch den Gesellschafter zur Gewinnabsaugung und Steuerminimierung zu Lasten des deutschen Fiskus genutzt werden.

Dies soll durch § 8a Körperschaftsteuergesetz (KStG) im Wege einer Beschränkung der steuerlichen Wirkungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung vermieden werden. § 8a KStG ...