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BBK 16/2004 S. 4427

Kein passiver RAP für Entschädigung wegen vorzeitiger Beendigung eines Dauerleistungsverhältnisses

Eine hausverwaltende Gesellschaft kann für Entschädigungen, die sie vereinbarungsgemäß für die vorzeitige Beendigung von Hausverwalterverträgen erhält, gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 9/04) keinen passiven RAP bilden.

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