Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 16 vom Seite 751 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1132

BFH zur Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen Künstlern nach Art. 17 Abs. 1 DBA Deutschland-USA

von Eva Burgstaller, Lehrbeauftragte am Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (die Autorin ist derzeit an der Universität Amsterdam im Rahmen eines von der EU geförderten Marie Curie Fellowships tätig)

I. Ausgangssachverhalt und die der Entscheidung zugrunde liegenden Normen

Ein in den USA ansässiger Musiker wurde von einer deutschen Konzertagentur für die Mitwirkung an einer Europatournee eines Pop-Musikers engagiert. Für seine Auftritte erhielt der Musiker eine wöchentliche Vergütung und ein Tagegeld. Zudem wurden Nächtigungs-, Flug- und Verpflegungskosten von der Agentur übernommen. Im Vertrag wurde vereinbart, dass der Vertrag „allein gemäß den Gesetzen des Staates von Kalifornien ausgelegt werden” sollte.

Der Künstler unterlag in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da er „Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist”, erzielte. Zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit nach § 18 gehören nämlich u. a. Einkünfte aus der selbständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit. Ob der Musiker aber tatsächlich in Deutschland besteuert werden kann, hängt davon ab, ob das DBA Deutschland-USA Deutschland als Quellenstaat der Einkünfte das Besteuerungsrecht belässt.

Gem. Art. 17 Abs. 1 DBA Deutschland-USA „dürfen Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstle...