Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 17 vom Seite 809 Fach 6 Seite 1240

Neue Pflichten zur Rechnungserteilung und -aufbewahrung für Unternehmer und Privatpersonen

Änderung des UStG zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

von Dipl.-Finw. Karl-Hermann Eckert, Potsdam
++ Kernaussagen ++

Durch das „Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung” vom hat der Gesetzgeber neue Pflichten zur Rechnungsausstellung und -aufbewahrung im UStG verankert, die zum in Kraft getreten sind.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
++ Kurzgliederung ++
I.
Einführung
IV.
Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
II.
Betroffener Personenkreis
V.
Sanktionen und Inkrafttreten
III.
Pflichtangaben in der Rechnung
VI.
Schlussbemerkungen

I. Einführung

Nachdem sich die Unternehmer durch das StÄndG 2003 auf umfangreiche Änderungen bei der Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen einstellen mussten (vgl. BKK F. 6 S. 1211 ff.), hat der Gesetzgeber im Rahmen des „Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung” vom (BGBl I S. 1842) weitere Pflichten bei der Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen normiert.

Hiermit soll erreicht werden, die Schwarzarbeit insbesondere in der Bauwirtschaft einzudämmen, da die Vermutung besteht, dass in dieser Branche eine nicht unerhebliche Zahl von Leistungen „ohne Rechnung” erbracht wird.

II. Betroffener Personenkreis

1. Rechnungsausstellungspflicht des leistenden Unternehmers

Von der...