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BBK 17/2004 S. 4432

Konzern; phasengleiche Aktivierung von Mehrergebnissen aus der Betriebsprüfung in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft

Unternehmen, die bis 2000 eine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen praktizierten, haben vereinzelt auch einen erst Jahre später bei einer Tochtergesellschaft durch eine steuerliche Bp festgestellten Mehrgewinn für Jahre vor 2001 in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zum phasengleich aktivieren wollen. Bei dieser Vorgehensweise sollte die Tochtergesellschaft ihre Handelsbilanz nachträglich an die Bp-Feststellungen anpassen und einen geänderten Gewinnausschüttungsbeschluss zum Zweck der Nachausschüttung für 2000 fassen. Angestrebt wurde, die Mehrausschüttung noch 2000 der Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen und bei beiden Gesellschaften nach dem KStG 1999 abzuwickeln. Eine Zwangsumgliederung des durch die Bp festgestellten Mehr-EK 45 gem. § 36 Abs. 3 KStG n. F. ergä...