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BBV 9/2004 S. 4

Anzeigepflichten bei Beteiligung an ausländischen Gesellschaften

Das schränkt den Anwendungsbereich der Anzeigepflichten nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO ein. So wird auf die Meldungen für den Erwerb börsennotierter Beteiligungen verzichtet, soweit die Beteiligung weniger als 1 v. H. beträgt. Die Anzeigepflichten gelten nicht für Anteile an Kapitalgesellschaften, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des KWG dem Handelsbuch zuzurechnen sind. Auch für Versicherungsunternehmen wird eine entsprechende Regelung getroffen. Daneben enthält das Schreiben Anweisungen zu § 138 Abs. 2 Nr. 2 AO (Meldepflicht bei Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften). Insofern wird unter bestimmten Bedingungen zugelassen, dass die Meldepflichten von der ausländischen Personengesellschaft, einem Treuhänder oder einer anderen Person...