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BBV 9/2004 S. 6

Stille Beteiligung: Zufluss von Zinsen / Abfluss von Werbungskosten bei Verlusten

Das entschieden, dass ein Zufluss von Zinsen beim stillen Gesellschafter nicht durch Passivierung einer Verbindlichkeit beim Inhaber des Einzelunternehmens begründet wird, wenn kein besonderes Verrechnungskonto für den stillen Gesellschafter geführt wird. Werbungskosten im Zusammenhang mit vom stillen Gesellschafter zu tragenden Verlusten entstehen nicht, wenn mangels Abbuchung von der Einlage keine Ausgaben geleistet werden.