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BBK 18/2004 S. 4433

Beginn des Begünstigungszeitraums für die Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG

Hat ein Stpfl. vor dem Anzahlungen auf Anschaffungskosten in Höhe des vollen Kaufpreises geleistet und dafür Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 1 Satz 5 i. V. mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG zu 40 v. H. in Anspruch genommen, so kann er gem. (BFH/NV 2004 S. 1255) bereits im darauf folgenden Jahr damit beginnen, den Restwert nach § 4 Abs. 3 FördG abzuschreiben.

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