Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 19/2004 S. 4437

Übertragbarkeit ertragsteuerlicher Grundsätze auf das Investitionszulagenrecht (§§ 3, 4 InvZulG 1999)

Ein bei der ESt-Veranlagung ausgeübtes Wahlrecht (Abschn. 43 Abs. 5 Satz 2 EStR), aufgrund umfangreicher Erhaltungsaufwendungen von der Herstellung eines anderen WG auszugehen, führt gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 18/04, EFG 2004 S. 1153) für das InvZul-Recht nicht zu der Annahme eines anderen Herstellungsjahres des renovierten Gebäudes.

[li]