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BBK 19/2004 S. 4438

Ausdruck und Aufbewahrungspflicht für elektronische Kontoauszüge im Onlinebanking-Verfahren?

In Vfg. vom - S 0317 - 34 St 324 bzw. S 0317 A - 45/St 41 nehmen die OFD München/Nürnberg zu Anfragen Stellung, ob Kreditinstitute und Buchführungspflichtige, die das sog. Homebanking- oder auch das Onlinebanking-Verfahren einsetzen, auf die Übermittlung und Aufbewahrung der von den Kreditinstituten ausgedruckten Kontoauszüge in Papierform verzichten können. Dies ist nach Auffassung der OFD bei Geschäftskunden, d. h. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen i. S. der §§ 145 AO ff., regelmäßig zu verneinen. Der am Homebanking-Verfahren teilnehmende Bankkunde erhält vom Kreditinstitut einen sog. elektronischen Kontoauszug auf seinen PC übermittelt. Mit dem Ausdruck auf Papier genügt der Buchführungspflichtige den nach § 147 AO bestehenden Aufbewahrungspflichten nicht, da es sich u...BStBl I S. 738