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FG Köln Urteil v. - 4 K 1737/00

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Aufwendungen für ein Erststudium als Berufsausbildungskosten

Leitsatz

Die Aufwendungen einer angestellten Krankengymnastin für ein erstmaliges Studium der Medizin mit dem Ziel Facharzt für Orthopädie stellen Berufsausbildungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Die Aufwendungen können weder als Werbungskosten der nichtselbständigen Tätigkeit als Krankengymnastin noch als vorweggenommene Betriebsausgaben einer zukünftigen selbständigen Tätigkeit als Ärztin berücksichtigt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 5 Nr. 1
RAAAB-26887

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